Konzept der GGS Am Steimel - Lernen auf Distanz

link: https://www.grundschule-uckerath.de/eltern/elternbriefe/summary/3-elternbriefe/48-konzept-lernen-auf-distanz


Schuljahr 2022/2023

 Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

morgen starten wir in das Schuljahr 2022/23!

Ich hoffe Sie und Ihre Kinder hatten schöne Ferientage und konnten für die vor uns liegende Zeit ausreichend Energie tanken.

Morgen erhalten Ihre Kinder von den Klassenlehrer*innen je 3 Corona-Selbsttests. Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome zeigen, können Sie nach eigenem Ermessen einen Test zu Hause durchführen.

Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Schulministerin.

Hier noch einige wichtige Informationen:

 

  • Bis einschließlich Montag, 15.08. haben die Kinder 4 Stunden Unterricht bei den Klassenlehrer*innen. (Unterrichtsschluss: 11:10 Uhr) OGS und ÜMI finden im Anschluss wie gewohnt statt.
  • Am 11.08. begrüßen wir unsere neuen Erstklässler – für die Bewirtung der Eltern wird noch Elternhilfe benötigt. Bitte melden Sie sich hierfür bei Ihrer Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder im Sekretariat.
  • Ab Dienstag, 16.08. gilt der Stundenplan. (Ausnahme Religion Stufe 1/2 - siehe nächster Punkt)
  • In Stufe 1/2 startet der Religionsunterricht in der Woche vom 05.09. bis 09.09. Den Tag sehen Sie im Stundenplan.
  • Am Samstag 10.09. findet endlich wieder eine Kleiderbörse statt. Genaue Informationen erhalten Sie in Kürze.
  • Am Freitag, 16.09. hat das gesamte Team der Schule (Lehrkräfte+OGS) eine Gesamtkonferenz. An diesem Tag findet kein Unterricht und keine ÜMI/OGS statt.

Wir freuen uns auf die Kinder!

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
E-Mail: 
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Brief der Schulministerin: Corona-Brief des Schulministeriums Schuljahr 2022/2023 - Download Zusammenfassung (grundschule-uckerath.de)

 

 

Dienstag, den 24.01.2022

Klassenpadlets

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Coronalage reaktivieren wir unsere Klassenpadlets!

 

 

Donnerstag, den 19.05.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

wie Sie den Medien bereits gestern entnehmen konnten, sollen alle Schulen in NRW ab dem 31.05. wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren, sofern der Inzidenzwerte stabil unter 100 bleibt. Die Klassenlehrerinnen werden Ihnen in der nächsten Woche den dann geltenden Stundenplan zukommen lassen. Sport im Freien und auch Schwimmunterricht in Teilgruppen (so wie wir dies bis November durchgeführt haben) ist ab 31.05. wieder möglich.

Wir alle freuen uns sehr, täglich wieder alle Kinder in der Schule begrüßen zu können!

 

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Erklärvideo zum Lollitest

https://www.schulministerium.nrw/erklaervideo-zum-lolli-test-mit-andre-gatzke-0

Freitag, den 30.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

da sich einige Eltern mit der Frage, warum am Freitag in der ersten Maiwoche nicht die Stufen 4 und 1 ihren Präsenztag haben, an die Klassenlehrerinnen oder mich gewandt haben, möchte ich dies einmal für alle erläutern.

Nach der neuesten Verordnung ist es nicht mehr möglich eine Lerngruppe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in die Schule kommen zu lassen. Für den Mai habe ich es jetzt so gelöst, dass bis Pfingsten unsere bewährte Regelung mit den festen Schultagen bestehen bleibt. Nur in der letzten Woche habe ich die Tage gedreht, damit es „gerecht“ bleibt.

Ab Juni müssten wir, sofern dann nicht alles noch einmal ganz anders ist, auf die Regelung Mo-Mi-Fr-Di-Do-Mo-... wechseln. Die Stufen 2 und 3 würden dann am 31.05. mit dem Montag starten.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

 

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Mittwoch, den 28.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

am Donnerstag, 20.05. wird das Kollegium unserer Schule zum zweiten Mal geimpft. Da die Impfung nur am Vormittag möglich ist (siehe Anhang – Schreiben der Stadt Hennef), können wir an diesem Tag nur eine Notbetreuung anbieten. Um kurzfristige Ausfälle durch mögliche Impfreaktionen zu vermeiden, wird auch Freitag, 21.05. nur eine Notbetreuung in der Schule angeboten. Die Kolleginnen werden den Kindern für diese Tage das Unterrichtsmaterial für das Distanzlernen auf den bekannten Wegen zur Verfügung stellen.

Ab Mitte Mai sollen die Selbsttest in den Grundschulen auf „Lolli-Tests“ umgestellt werden. Sobald die Informationsschreiben des Ministeriums vorliegen, werde ich sie Ihnen weiterleiten.

 

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Freitag, den 23.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

auch in der kommenden Woche werden Ihre Kinder weiter im Wechselunterricht unterrichtet.

Die genauen Ausführungen der aktuellen Beschlüsse finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de

Das Angebot der Notbetreuung und die OGS/ÜMI-Betreuung im Anschluss an den Präsenzunterricht bleibt weiterhin bestehen.

In der nächsten Woche sende ich Ihnen den Unterrichtsplan für den Mai zu.

Ab Mai werden wir vom Ministerium sogenannte „Lolli-Tests“ für die 2 verpflichtenden Tests/Woche bekommen. Sobald ich genaue Informationen über diese Tests habe, werde ich Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Donnerstag, den 15.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wie geplant wird der Unterricht ab Montag, 19.04. wieder im Wechselmodell starten (siehe Plan im Anhang).  Das Angebot der Notbetreuung bzw. die Möglichkeit zur Teilnahme an der OGS/ÜMI an den Präsenztagen gilt weiterhin. Bitte melden Sie mir nur, wenn sich bei Ihnen etwas ändert. Ansonsten übernehme ich Ihre Angaben von vor den Osterferien.

Bedingung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die 2x wöchentliche Selbsttestung aller Kinder, Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen: „ … Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf „ .

 

Die Testungen finden bei uns an den „festen“ Tagen der Stufen Mo+Mi bzw. Di+Do statt.

 

Hier die für unsere Schulform wesentlichen Vorgaben - siehe www.schulministerium.nrw.de – Schulmail vom 14.04.

 

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

               * Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)

               * Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).

               * Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.

               * Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

               * Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.

               * Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin

 

Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

 

               * Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet.

 

   In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.

               * Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.

* Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16).

   

Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden.

 Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

               * Die Schule gewährleistet - soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

               * Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. „

 

Unsere Notbetreuungskinder  haben in dieser Woche bereits 2x die Selbsttests durchgeführt. Beim ersten Mal waren die Kinder zum Teil sehr aufgeregt aber auch sehr aufgeschlossen und interessiert. Was ihnen wirklich Sorge bereitet ist die Frage „Was passiert wenn mein Test positiv ist?“.

 

Hier sind wir Erwachsene gefordert, mit diesen Sorgen und Ängsten offen aber auch beruhigend umzugehen. In allen Klassen werden wir uns viel Zeit nehmen, um die Selbsttests mit den Kindern gut vorzubereiten und durchzuführen.

 

Weitere Informationen zu den Selbsttests, der Notbetreuung und den übrigen Bestimmungen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de!

In der Hoffnung möglichst bald mit Ihnen und den Kindern das Schulleben wieder unbeschwert genießen und gestalten zu können, grüße ich Sie herzlich

 

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
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Samstag, den 10.04.2021

 

Freitag, den 09.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

wie Sie bereits gestern aus den Medien erfahren haben, wird der Unterricht in der nächsten Schulwoche als Distanzlernen stattfinden. Die Klassenlehrerinnen werden Ihren Kinder die Aufgaben auf den bekannten Wegen zukommen lassen.

Es besteht auch in dieser Woche das Angebot einer Notbetreuung. Die Familien, die dieses Angebot auch vor den Osterferien in Anspruch nehmen mussten, melden mir bitte nur, wenn sie eine andere Möglichkeit der Betreuung gefunden haben oder wenn es Veränderungen in den Betreuungszeiten gibt.

Familien, die das Angebot in der nächsten Woche neu in Anspruch nehmen müssen, melden sich bitte per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem anhängenden Formular an.

Geplant ist, die Schulen ab dem 19.04. wieder im bekannten Wechselmodell zu öffnen. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule (2x/Woche, Durchführung von den Kindern selbst unter Anleitung der Lehkräfte)) oder die Vorlage einer Testbescheinigung, die nicht älter als 48 Stunden sein darf, Pflicht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Mittwoch, den 07.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
noch vor Schulstart am Montag erreicht uns eine Lieferung mit Selbsttests für die Testung aller Schüler und Schülerinnen 2x pro Woche.
Laut Mitteilung des Ministeriums vom 01.04.2021 soll die Teilnahme an den Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend werden.

„Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.“ 

Genaue Ausführungen und Vorgaben liegen mir bislang nicht vor, ich möchte Sie nur schon heute auf mögliche Vorgaben und kurzfristige Änderungen hinweisen.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de über den aktuellen Sachstand. Dort finden Sie auch Hinweise und Videos zu den Testungen, um Ihre Kinder auf die eventuell mögliche Durchführung bereits am 1. Schultag nach den Osterferien vorzubereiten.
Sobald mir konkrete Informationen vorliegen, melde ich mich über die Klassenlehrerinnen bei Ihnen.
Liebe Grüße
Stephanie Kollatz-Block
 
Schulleiterin
GGS Am Steimel
Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Freitag, den 26.03.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wie zu erwarten, wird der Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst im Wechselunterricht so weitergehen wie in den letzten Wochen, sofern die Infektionszahlen nicht enorm steigen.  Im Anhang finden Sie den Schulplan für April.

Das Angebot der Notbetreuung und die Betreuung der OGS/ÜMI-Kinder an den Präsenztagen im Anschluss an den Unterricht bleibt weiterhin bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums 

www.schulministerium.nrw.de

Über Veränderungen oder neue Entwicklungen werde ich Sie informieren.

Genießen Sie die kommenden Ostertage, nehmen Sie sich Zeit für Ihre Kinder und tanken Sie Kraft für die kommenden Herausforderungen.

Sie, Ihre Kinder, die Lehrkräfte und alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können stolz auf die letzten Wochen zurück blicken. Im Sinne unserer Kinder haben wir alle unser Bestes gegeben! Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken!

Bleiben Sie gesund!

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin

GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

 

Tel.: 02248 / 3229

Fax: 02248 / 60028

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Mittwoch, den 17.02.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

im Anhang finden Sie eine Übersicht über den geplanten Wechselunterricht ab dem 22.02.21

Der Plan bezieht sich auf den Zeitraum bis zu den Osterferien. Er gilt solange die derzeitigen Vorgaben Bestand haben. Änderungen werden Ihnen umgehend mitgeteilt.

Hier die wesentlichen Punkte:

  • Die Klassenstufen haben 2 feste Präsenztage in der Schule

Stufe 1 + Stufe 4: Dienstag, Donnerstag

Stufe 2+ Stufe 3: Montag, Mittwoch

  • Am Freitag findet der Präsenzunterricht im Wechsel für die Stufen jede zweite Woche statt (siehe Plan).
  • Ankommenszeit ist von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr.
  • Stufe 1 und Stufe 2 haben an den Präsenztagen Unterricht bis 11:10 Uhr.
  • Stufe 3 und Stufe 4 haben an den Präsenztagen Unterricht bis 12:15 Uhr.
  • Eine Notbetreuung wird weiterhin eingerichtet. Das Anmeldeformular finden Sie im Anhang.
  • An den Präsenztagen kann der übliche Betreuungszeitraum für Kinder mit einem ÜMI bzw. OGS-Vertrag in Anspruch genommen werden. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das anhängende Formular.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de

Ich freue mich, die Kinder ab der nächsten Woche zumindest tageweise wieder in der Schule begrüßen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Donnerstag, den 11.02.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

unsere Landesregierung hat beschlossen das Distanzlernen bis zum 19.02. zu verlängern.

Das Angebot der Notbetreuung bleibt für die Tage vom 17.02. bis 19.02 weiterhin bestehen.

Ab dem 22.02. soll der Unterricht nach einem Stufenplan wieder in Präsenz stattfinden.

Um zu planen, wie der Einstieg in den Präsenzunterricht ab dem 22.02. stattfinden wird, müssen wir die genauen Vorgaben des Schulministeriums abwarten. Sie hören diesbezüglich am 18.02. von mir.

Ich wünsche Ihnen und den Kindern schöne, erholsame „Karnevals“-Ferien und freue mich wenigstens einen Teil der Kinder am 22.02. wieder in der Schule begrüßen zu können!

 

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

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Mittwoch 27.01.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte unserer Schulkinder,

wie zu erwarten, bleibt der Präsenzunterricht weiter bis zum 12.02 2021 ausgesetzt. Das Angebot der Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen.

Aufgrund einer Vereinbarung aller Hennefer Schulen liegen drei der beweglichen Ferientage auf dem 12., 15. und 16.02.2021 (Karneval). An diesen Tagen ist die Schule geschlossen. Es findet auch keine Notbetreuung statt!

Wie es dann ab dem 17.02. weitergeht, werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die Informationen vorliegen.

Die aktuellen Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums www.schulministerium.nrw.de

Liebe Grüße aus der viel zu ruhigen Schule

Stephanie Kollatz-Block

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Donnerstag 07.01.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

ich hoffe Sie und Ihre Familien sind gut und gesund in das Jahr 2021 gestartet!

Das neue Jahr beginnt für uns alle mit besonderen Herausforderungen und die Mithilfe aller ist gefordert.

Vom 11.01. bis 31.01. findet an allen Schulen in NRW kein Präsenzunterricht statt. Der Unterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.

Damit sichergestellt ist, dass alle Kinder das benötigte Material zu Hause vorliegen haben, beginnt das Distanzlernen an der GGS Am Steimel am 12.01.2021.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird, um diesem Appell des Ministeriums entsprechen zu können.

Ab Montag, den 11. Januar 2021, wird es ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler geben, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Die Kinder nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Das Anmeldeformular für die Notbetreuung finden Sie im Anhang. Bitte mailen Sie es uns ausgefüllt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurück oder werfen es bis spätestens morgen 15:00 Uhr in einen der Briefkästen unserer Schule (Haupteingang, gelber Briefkasten neben der Heizungskellertür, oder Briefkasten am Hintereingang).

Bis zum 31.01.2021 werden keine Klassenarbeiten geschrieben.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de .

Hoffen wir, dass diese Maßnahme ausreicht, die Infektionszahlen zurückgehen und wir im Februar wieder „normal“ weiter lernen können.

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Mittwoch, den 06.01.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wie Sie der Presse entnehmen können wird es vom 11.01. - 31.01 keinen Präsenzunterricht an Schulen in NRW geben.
Für Kinder, deren Eltern keine Betreuung zu Hause ermöglichen können, wird es eine Notbetreuung geben, in der die Kinder die Möglichkeit erhalten, am Lernen auf Distanz teilnehmen zu können. In der Notbetreuung findet kein Präsenzunterricht statt.
Die Klassenlehrerinnen werden mit Ihnen in den nächsten Tagen Kontakt aufnehmen, um den Betreuungsbedarf zu erfragen.
Genaue Informationen erhalten Sie, sobald mir die Vorgaben des Ministeriums schriftlich vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kollatz-Block

Dienstag, den 15.12.2020

Im Downloadordner finden OGS-Eltern eine Information zur Erstattung der Kosten für das Mittagessen in der OGS

https://www.grundschule-uckerath.de/eltern/elternbriefe/summary/3-elternbriefe/47-erstattung-mittagessen

 

Montag, den 14.12.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

aufgrund der aktuellen Pressemeldungen sind viele Eltern verunsichert.

Unser Schulministerium hat beschlossen, dass die Regelungen von Freitag bestehen bleiben. Eltern entscheiden, ob das Kind am Präsenzunterricht in der Schule oder am Lernen auf Distanz zu Hause teilnehmen soll. Dies gilt auch für Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Ihre Entscheidung müssen Sie der Klassenlehrerin bzw. der Schule mitteilen. Ein Kind, das einmal im Lernen auf Distanz unterrichtet wurde, kann vor den Weihnachtsferien nicht mehr in den Präsenzunterricht zurückkehren.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Bitte mailen Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, falls sie einen Platz in der Notbetreuung benötigen. Die Notbetreuungszeit entspricht dem Stundenplan Ihres Kindes bzw. für OGS/Ümikinder den gewohnten Zeiten. Geben Sie in Ihrer Nachricht bitte an, wann und in welchem Zeitrahmen Sie die Notbetreuung beantragen.

 

Sollten sich in dieser Woche oder in den Weihnachtsferien noch Änderungen ergeben, melde ich mich bei Ihnen.

 

Auf der Seite des Ministeriums www.schulministerium.nrw.de können Sie sich immer über den aktuellen Stand informieren.

 

Liebe Grüße

 

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
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Freitag, den 11.12.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie aktuell den Medien entnehmen können, hat das Ministerium heute beschlossen, den Eltern ab Montag freizustellen, ob die Kinder in der Schule am Präsenzunterricht teilnehmen oder im Lernen auf Distanz zu Hause bleiben.
Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin Ihres Kindes mit, ob Ihr Kind am Montag in die Schule kommt oder ob Sie das „Lernen auf Distanz“ für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen.
Ein „hin und her“ ist nicht möglich. Kinder, die in ein Lernen auf Distanz übergehen, können vor den Weihnachtsferien nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Ein späteres Einsteigen in das Distanzlernen ist möglich.
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums:
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kollatz-Block

 

 

Montag, den 07.12.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

am 23.11. hat das Kollegium in einer Ganztageskonferenz wesentliche Eckpunkte für ein „Lernen auf Distanz“ durchgesprochen und einiges vereinbart.

Inzwischen haben wir uns als Schule für die Online-Plattform des Landes Logineo LMS registriert. Anfang des nächsten Jahres werden wir uns für die Nutzung dieses Programms als Kollegium fortbilden lassen.

Solange werden wir auf die bewährten Online-Dienste wie E-Mail, Padlet und Office 365 zurückgreifen.

Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin Ihres Kindes oder an mich.

Hoffen wir, dass diese Vereinbarungen niemals benötigt werden …

Im Downloadbereich "Elternbriefe" finden Sie unter diesem link:   https://www.grundschule-uckerath.de/eltern/elternbriefe?start=10  eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Vorgehensweisen zum Distanzlernen an der GGS Am Steimel.

 

Liebe Grüße

 

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Donnerstag, den 26.11.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, werden die Weihnachtsferien bereits am 19.12.2020 beginnen.

Für die dadurch ausfallenden Schultage am 21.12. und 22.12. sind die Schulen aufgefordert eine Notbetreuung einzurichten.

 

Für die Teilnahme an dieser Notbetreuung können Sie Ihr Kind mit dem verlinkten Formular anmelden: https://www.grundschule-uckerath.de/eltern/elternbriefe?start=0

 

Die Betreuung über die Unterrichtszeiten hinaus ist nur für Kinder möglich, die auch sonst unsere OGS bzw. Ümi besuchen.

 

Für unsere Planung bitte ich um Rückmeldung bis spätestens 10.12.2020

 

Sollten Sie keine Möglichkeit haben das Formular auszudrucken, können Sie sich bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes melden. Sie erhalten das Formular dann über die Postmappe.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums www.schulministerium.nrw.de

Liebe Grüße, bleiben Sie gesund!

 

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

 

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
E-Mail:
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Mittwoch, den 02.11.2020

Wichtige Informationen        

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler,

auch wenn wir bislang ohne besondere Vorkommnisse gut durch die Pandemie gekommen sind, häufen sich in den letzten Tagen die Meldungen, dass Kinder in häuslicher Quarantäne sein müssen, da sie in Kontakt mit an Covid-19 erkrankten Personen standen. Hoffen wir, dass es für uns weiterhin möglich sein wird, den Schulbetrieb durchführen zu können.

Das Ministerium hat den Schulen einen zusätzlichen pädagogischen Ganztag zur Konzepterstellung „Lernen auf Distanz“ angewiesen. Da wir im „Fall der Fälle“ gut für Sie und Ihre Kinder vorbereitet sein wollen, haben wir uns entschieden, diesen Tag noch im November durchzuführen.

Am Montag, 23.11. 2020 wird das Kollegium die Ganztagskonferenz zum Thema „Lernen auf Distanz“ durchführen.

Es findet an diesem Tag kein Unterricht statt!

 

  • Die OGS wird an diesem Tag in Form einer Notbetreuungsgruppe bereits um 8:00 Uhr öffnen. Dieses Angebot gilt nur für Familien unserer OGS- und ÜMI-Kinder, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind / Ihre Kinder finden. -->Download des Antrags im Downloadbereich.
  • In diesem Jahr findet kein St. Martinszug der Bürgergemeinschaft Uckerath statt.
  • Bitte achten Sie auf den Temperaturen entsprechend angemessene Bekleidung Ihres Kindes / Ihrer Kinder. In   den Klassen muss alle 20 min für mindestens 5 min ausgiebig gelüftet werden. Die Kinder können gerne auch einen warmen Pullover oder eine Weste im Klassenraum lassen.
  • Mitte November wird auf der Kiesfläche vor dem Schwimmbad eine wunderschöne Schaukelanlage installiert. Ein herzliches Dankeschön an unseren Förderverein!

 

Mit freundlichen Grüßen        

Stephanie Kollatz-Block

02248 – 3229         702248 – 60028             http://www.grundschule-uckerath.de           › Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Dienstag, den 01.09.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

hier für Sie zusammengefasst die für unsere Schule wichtigen Informationen der neuesten Schulmail. Den gesamten Inhalt der Schulmail können Sie auf der Seite des Ministeriums www.schulminiserium.nrw.de nachlesen.

 

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht weiterhin für alle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.Nur im Klassenraum kann diese abgesetzt werden, solange das Kind sich an seinem festen Sitzplatz befindet.
  • Weiterhin muss das Singen im Klassenraum bis zu den Herbstferien unterbleiben.
  • Schulsport soll weiterhin bis zu den Herbstferien nur im Freien stattfinden. Ein Konzept, wie Sportunterricht nach den Herbstferien unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen auch in der Turnhalle durchgeführt werden kann, wird von den Sportlehrern in Rücksprache mit dem Schulträger erarbeitet.
  • Der Schwimmunterricht kann in unserer Schule ab nächster Woche in Teilgruppen wieder erteilt werden. Genaue Informationen an welchen Terminen Ihr Kind am Schwimmunterricht teilnimmt, bekommen Sie über die Klassenlehrerinnen.
  • Da die Betreuung (Ümi, OGS) zur Zeit in den Klassenräumen stattfindet, gilt hier die gleiche Regelung wie im Schulvormittag – nur am festen Sitzplatz, kann die Mund- Nasenbedeckung abgenommen werden. Während der OGS-Zeit kann im Freien auf das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung verzichtet werden, wenn eine Durchmischung der Betreuungsgruppen ausgeschlossen ist.
  • Alle Schulen sind aufgefordert sich mit den vom Land zur Verfügung gestellten Lernplattformen auseinanderzusetzen (LOGINEO NRW LMS, LOGINEO NRW Messenger), um diese in Phasen einer Schulschließung für das Lernen auf Distanz nutzen zu können.
  • Informationen zu den Lernplattformen erhalten Sie ebenfalls auf der Seite des Schulministeriums www.schulminiserium.nrw.de .

 

Ansonsten sind wir den Umständen entsprechend gut in das Schuljahr gestartet. Wir erleben Ihre Kinder als grundsätzlich sehr verantwortungsvoll und zuverlässig im Umgang mit der Mund- Nasenbedeckung. Kontrollieren Sie bitte, ob diese für Ihr Kind auch passend ist. Manche Kinder quält es sehr, dass die Maske zu groß ist und ständig rutscht.

Bedanken möchte ich mich auch für Ihren sehr verantwortungsvollen Umgang mit erkrankten Kindern. Im Anhang finden Sie ein Schaubild mit Handlungshinweisen, falls Ihr Kind erkrankt.

 

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

 

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
E-Mail: 
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Dienstag, den 11.08.2020

Letzte Informationen zum morgigen Schulbeginn:

Bitte beachten Sie auch den Elternbrief für alle OGS-Eltern im Downloadbereich oder über folgenden link:

https://www.grundschule-uckerath.de/eltern/elternbriefe

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

hier noch einmal letzte Informationen zum Schulstart morgen:

  • Der Unterricht startet für alle Kinder wieder um 7:40 Uhr (ab 7:30 Uhr können die Kinder in die Klassen). – die Waschbären und Delfine können weiterhin die hintere Tür benutzen.
  • Bis einschließlich Montag, 17.08. haben alle Kinder Unterricht bis 11:10 Uhr.
  • Ab Dienstag, 12.08. gilt der Stundenplan:
    • Der Religionsunterricht im 1./2. Schuljahr startet erst nach den Herbstferien.
    • Der Religionsunterricht im 3./4 Schuljahr wird 14tägig im Wechsel der beiden beteiligten Lerngruppen stattfinden (z.B. Do, 20.08. 6.Std. – Drachen, Do 27.08. 6 Std. – Eisbären) – genaue Informationen folgen über die Klassenlehrerinnen
    • Schwimmen fällt zunächst aus!

Sobald die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind und wieder Wasser im Becken ist, wird auch der Schwimmunterricht 14tägig im Wechsel stattfinden. - genaue Informationen folgen über die Klassenlehrerinnen.

  • Sportunterricht darf nur im Freien stattfinden. Die Kinder müssen an den Sportstundentagen entsprechende Schuhe tragen oder dabeihaben.
  • Auf dem gesamten Gelände und im Gebäude besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes (auch in den Pausen und für Kinder und Erwachsene vor Schulbeginn und beim Abholen).

Kinder, die keine Maske dabei haben, können nicht unterrichtet werden!

Bitte helfen Sie Ihren Kindern daran zu denken.

Für einen Schultag werden mehrere Masken benötigt – denken Sie bitte auch daran Stoffmasken regelmäßig zu waschen!

Alle Kinder sollten in der Schule mind. eine Reserve-Maske in ihrem Fach deponieren.

Auch wenn vieles anders ist als gewohnt, sind wir gut vorbereitet und freuen uns auf Ihre Kinder!

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Dienstag, den 04.08.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit der Schulmail vom 03.08.2020 liegen uns nun die Vorgaben des Ministeriums zum Schulstart nächste Woche vor.

Hier die für unsere Schulform wichtigen Informationen zusammengefasst:

 

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Nur im Klassenraum kann diese abgesetzt werden, solange das Kind sich an seinem festen Sitzplatz befindet.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer eine Mund-Nase-Bedeckung dabei hat und üben und besprechen Sie zu Hause den richtigen Umgang damit.

 

  • Der Unterricht und die Betreuung im Rahmen der OGS/ÜMI soll in festen Lerngruppen stattfinden. Raumwechsel sind möglichst zu vermeiden.

Für die OGS/ÜMI haben wir feste Gruppen gebildet (je 2-3 Klassen zusammengefasst). Eine Durchmischung außerhalb dieser Gruppen findet nicht statt (keine übergreifenden AG’s).

Für den Religionsunterricht können klassenübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Wir werden Religionsunterricht im 3./4. Schuljahr zunächst nur mit einer Wochenstunde unterrichten, um mehr Gruppen bilden zu können und eine Vermischung möglichst zu vermeiden.

Im 1./2. Schuljahr starten wir mit dem Religionsunterricht wie auch in den letzten Schuljahren erst nach den Herbstferien, um den Schulneulingen den Schulstart zu erleichtern. Somit haben die 1. und 2. Klässler bis zu den Herbstferien ausschließlich Unterricht im Klassenverband.

 

  • Die Klassenräume werden regelmäßig durchgelüftet.

Den Klassen sind feste Toiletten und Waschbecken zugewiesen.

 

  • Kinder mit einer relevanten Vorerkrankung können auf Antrag der Eltern und der Vorlage eines ärztlichen Attestes (spätestens nach 6 Wochen) von der Teilnahme am Präsenzunterricht freigestellt werden. Diese Kinder werden durch „Lernen auf Distanz“ unterrichtet. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Kinder, die mit einem relevant vorerkrankten Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, können in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend von der Teilnahme am Präsenzunterricht freigestellt werden. Hier muss mit dem Antrag auf Freistellung ein ärztliches Attest über eine relevante Vorerkrankung des Angehörigen vorgelegt werden.

 

  • Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien ausschließlich im Freien stattfinden.

 

  • Aufgrund der z.Zt. geltenden Coronoschutzverordnung kann zunächst kein Schwimmunterricht stattfinden (max. 12 Personen im Becken).

 

  • Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

 

Das vollständige Konzept zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebes finden Sie auf der Seite des Schulministeriums:

[http://www.schulministerium.nrw.de]www.schulministerium.nrw.de

Unter dem Hompage-Menüpunkt ELTERN - ELTERNBRIEFE finden Sie ein Kurzkonzept zur Einschulung am 13.08.2020 mit Maßnahmen der GGS Am Steimel zum Coronaschutz: https://www.grundschule-uckerath.de/eltern/elternbriefe

 

Wir hoffen, dass die Infektionszahlen in unserem Kreis weiterhin so stabil niedrig bleiben und wir mit den Kindern unter den oben angeführten Vorgaben verlässlich arbeiten können.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Mittwoch, den 10.06.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

hier die angekündigten Informationen zur Wiederaufnahme des täglichen Unterrichts für alle Kinder ab 15.06.:

-          Unterricht findet täglich bis 11:10 Uhr ausschließlich im Klassenverband bei der Klassenlehrerin bzw. deren Vertretung statt (kein Fachunterricht, kein Sport in der Turnhalle).

-          Der „offene“ Schulbeginn – Ankommenszeit 7:30 Uhr – 8:00 Uhr wird beibehalten, um eine Versammlung großer Gruppen vor Schulbeginn möglichst zu vermeiden.

-          Die Waschbären und Delfine benutzen weiterhin die hintere Eingangstür.

-          Die Pausen finden klassenweise und zeitgestaffelt statt.

-          Jede Klasse hat eine Toilette und ein Waschbecken zugeteilt  bekommen. Die Klassen im unteren Flur (Tiger, Bären, Waschbären/Geparden, Delfine) benutzen die OGS-Toiletten im unteren Flur.

-          Das Einbahnstraßensystem wird aufgehoben, da sonst sehr viele Kinder ein Treppenhaus benutzen müssten.

-          Die für die OGS angemeldeten Kinder bleiben nach 11:10 Uhr mit der Lehrkraft im Klassenraum. Der OGS-Betrieb findet klassenweise im Klassenraum statt. Eine fest zugeteilte OGS-Mitarbeiterin übernimmt spätestens zum Mittagessen die Gruppe. Die Kinder werden zu den angegeben Abholzeiten auf den unteren Schulhof geschickt.

Auch wenn mit der 23. Schulmail die Abstandsregelung im Schulbetrieb aufgehoben ist, wollen wir zum Schutz der Kinder, Lehrkräfte und Mitarbeiter versuchen, die mit den Kindern in den letzten Wochen trainierten Abstandsregeln im Rahmen der Möglichkeiten weiterzuführen. Alle Kinder sollten weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz dabei haben. Genauso werden wir auch weiterhin Hände waschen, Hände waschen, Hände waschen …

Ich hoffe, dass wir die zwei Wochen bis zu den Sommerferien gesund und fröhlich verbringen werden.

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
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Freitag, den 05.06.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

uns hat soeben die 23. Schulmail des MSB erreicht. Demnach soll ab 15.06.2020 wieder täglich für alle Kinder Unterricht im gewohnten Klassenverband stattfinden.

Auf der Seite des Ministeriums www.schulministerium.nrw.de können Sie die aktuellen Vorgaben nachlesen.

Die Notbetreuung endet am 10.06.2020.

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Laufe der nächsten Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
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Eltern-Information zur OGS-Betreuung

 

 

 

Liebe Eltern,

 

ab dem 15.06.2020 gehen die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen zum Regelbetrieb über. Auch die OGS-Betreuung soll dann wieder in einem größeren Umfang stattfinden.

 

Wir möchten Sie bitten, uns Ihren Betreuungsbedarf für die beiden Wochen bis zu den Sommerferien mitzuteilen.

 

Das hat folgenden Grund:

 

Wir dürfen nicht nach unserem gewohnten offenen Konzept arbeiten, sondern müssen die Kinder im Klassenverband weiterbetreuen. Das bedeutet konkret: Die Kinder bleiben auch nach dem Unterrichtsende im Klassenraum und es dürfen keine anderen Kinder hinzukommen. Personell ist dies schwieriger zu organisieren, weil dadurch sehr kleine Betreuungsgruppen entstehen.

 

Um trotzdem möglichst viele Kinder betreuen zu können und damit wir das Mittagessen planen können, müssen wir den Bedarf ermitteln.

 

Falls es mehr Bedarf als pädagogische Mitarbeiter*innen gibt, konzentrieren wir uns auf die Jahrgänge der Klassen 1 und 2.

 

Wenn Ihr Kind also in der 1. oder 2. Klasse ist, garantieren wir Ihnen eine Betreuung.

 

Bei den 3.- und 4.-Klässlern müssen wir schauen, ob wir eine Betreuung leisten können und geben Ihnen bis spätestens Mittwoch, den 10.06. eine Rückmeldung.

 

 

 

Für den Unterricht und die OGS-Betreuung sind die Abstandsregeln aufgehoben. Wir müssen uns mit den Kindern aber immer im Klassenraum aufhalten und dürfen die Klassen/Gruppen nicht mischen. Auch auf dem Schulhof dürfen sich die Klassen/Gruppen nicht mischen, sodass wir nur im Wechsel rausgehen können und nur zu bestimmten Zeiten. D.h. ihr Kind wird sich in der OGS-Zeit nicht frei bewegen können.

 

Trotzdem bemühen wir uns natürlich sehr, ein abwechslungsreiches Angebot zu gestalten und sind mit all unserer Kraft für Ihre Kinder da.

 

Bitte geben Sie uns den unteren Abschnitt schnellstmöglich, spätestens bis zum 09.06. zurück – gerne auch per E-Mail.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kinder.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in diesen besonderen Zeiten.

 

Viele Grüße

 

Ihr OGS-Team

 

 

 

 

 

Mein Kind __________________________________    ____________

 

                                         Vor- und Nachname                           Klasse

 

  

benötigt in der Zeit vom 15.06. bis zum 26.06.2020 eine OGS-Betreuung im Anschluss an den Unterricht.

 

 

 

    benötigt keine Betreuung und geht nach dem Unterricht nach Hause.

 

 

 

________________       _________________________________________

 

  Datum                                Unterschrift bzw. Name eines Erziehungsberechtigten

 

 

 

 

Montag, den 11.05.2020 - Mitteilung der OGS

Liebe Eltern,

leider kam es nach der Veröffentlichung der letzten Schulmail am Donnerstag zu Irritationen, ob und wie es neben der Notbetreuung auch eine OGS-Betreuung an Präsenztagen geben darf. Die Informationen des Schulministeriums waren nicht eindeutig bzw. beinhalteten keine Aussagen zur OGS, sodass das Schulamt der Stadt Hennef zunächst einmal den Sachverhalt klären musste. Wir haben deshalb erst Freitagmittag vom Schulamt der Stadt Hennef die Genehmigung bekommen, eine OGS-Betreuung anzubieten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ein paar Tage Vorlaufzeit für die Planung der OGS-Betreuung brauchen. Wir bieten ab dem 18.05.2020 die Möglichkeit, dass Ihr Kind an Präsenztagen nach dem Unterricht in die Betreuung kommen kann. Bei ausreichendem Interesse können wir auch ein warmes Mittagessen anbieten.

 

Melden Sie den Betreuungsbedarf Ihres Kindes bitte in jedem Fall verbindlich im Voraus bei der Schulleitung an:

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Donnerstag, den 07.05.2020

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

im Anhang finden Sie die Schulzeit-Pläne für Mai und Juni, denen Sie entnehmen können, wie Ihr Kind, Ihre Kinder bis zum Schuljahresende Unterricht haben werden.

 

Um allen Beteiligten das vom Ministerium angedachte rollierende System zu vereinfachen, haben wir den Klassenstufen feste Wochentage zugewiesen. Die Freitage nutzen wir für die Stufen, deren üblicher Tag durch einen Feier- bzw. Ferientag wegfällt.

 

 

 

Folgende Hinweise gelten für den Präsenztag der einzelnen Stufen:

 

·         Die Stufen-Lerngruppen werden in ihrer gewohnten Zusammensetzung in der Regel von der jeweiligen Klassenlehrerin im bekannten Klassenraum unterrichtet (max. 13 Kinder).

 

·         Es finden täglich 3 Unterrichtsstunden statt.

 

Fächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht

 

Diese Vereinbarung gilt für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis!

 

·         Die Kinder können von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr in der Schule ankommen. Sie gehen unmittelbar in ihre Klasse. Die Geparden/Waschbären benutzen den hinteren Eingang.

 

Zu den Ankommens–, Pausen- und Schlussphasen werden alle Türen offen stehen, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

 

Unterrichtsbeginn: 8:00 Uhr / Schulschluss 11:10 Uhr

 

Ab Montag gelten im Linienbusverkehr wieder die gewohnten Schulzeit-Fahrpläne (Fahrschüler beachten bitte die Hinweise der RSVG – siehe Anhang)

 

·         Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Freiwillig kann dieser getragen werden. Lehrkräfte müssen beim Erklären den Mindestabstand von 1,50m einhalten, sofern Kind und Lehrkraft keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

·         Die Pausen werden gestaffelt stattfinden.

 

·         Nach Unterrichtsende findet am jeweiligen Präsenztag die Möglichkeit einer Betreuung statt – Frau Rühl wird bei den OGS/Ümi-Kindern den Bedarf erfragen.

 

·         Die Klassenräume und Garderoben sind so vorbereitet, dass ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann.

 

·         Das Treppenhaus im oberen Flur wird als „Einbahnstraße“ genutzt: hinteres Treppenhaus – hoch; vorderes Treppenhaus – runter.

 

·         Die Toiletten und Waschbecken sind jeder Klasse zugeordnet, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

 

 

·         Die Notbetreuung findet für die angemeldeten Kinder weiterhin täglich statt.

 

 

·         Bitte haben Sie Verständnis, dass Eltern das Schulgebäude vorübergehend nicht betreten dürfen.

 

Ausnahme: Wenn Sie etwas im Sekretariat abgeben oder abholen wollen ist dies nach vorheriger Rücksprache natürlich möglich!

 

 

·         Nur gesunde Kinder dürfen die Schule besuchen. Sollte ihr Kind unter allergischen Symptomen leiden, bitten wir um Vorlage eines Attestes, dass es sich dabei nicht um eine Infektionskrankheit handelt.

 

 

·         Sollte Ihr Kind oder eine im Haushalt lebende Person zur Corona-Risikogruppe gehören, können Sie die Freistellung vom Präsenzunterricht bei mir beantragen. Nach heutigem Stand ist hierfür keine Vorlage eines Attestes nötig.

 

 

 

Bitte sprechen Sie mit ihren Kindern noch einmal über die Wichtigkeit der Einhaltung des Mindestabstandes und über die Bedeutung des richtigen Händewaschens!

 

 

 

Wir freuen uns auf die Kinder!

 

 

 

Liebe Grüße

 

Stephanie Kollatz-Block

 

 

 

 

 

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
E-Mail:
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Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Dienstag, den 05.05.2020

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberichtigte,

gerade erreicht uns Schulen die 19. Schulmail (siehe www.schulministerium.nrw.de) mit der Bestätigung, dass die Grundschulen am Donnerstag mit den 4.-Klässlern in den Präsenzunterricht starten.

Darüber, wie die Schulöffnung für die anderen Stufen durchgeführt werden wird und wann sie startet, gibt es noch keine neuen Hinweise.

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Montag, den 04.05.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

wie Sie bereits am Donnerstagnachmittag den Medien entnehmen konnten, wurden die in der 17. Schulmail von Donnerstagmittag mitgeteilten Hinweise zur stufenweisen Öffnung der Schulen zunächst wieder zurückgenommen.

 

In der 18. Schulmail heißt es:

 

„Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.“

 

Nun heißt es abzuwarten. Sobald ich konkrete Anweisungen vorliegen habe, wie es weitergeht, melde ich mich bei Ihnen.

 

In der Hoffnung, dass wir am Donnerstag tatsächlich mit den 4.-Klässlern unter den Ihnen vorliegenden Bedingungen (siehe meine Mail vom 28.04.) starten dürfen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

 

Stephanie Kollatz-Block

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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DRINGENDE OGS-ABFRAGE

Das Formular zur Elternabfrage können Sie sich auf unserer Schulhomepage unter INTERAKTIV - DOWNLOADS herunterladen!

Liebe Eltern der Viertklässler,

Ihre Kinder werden am 07. und 8. Mai am Unterricht teilnehmen und haben danach die Möglichkeit, in die OGS zu gehen. Damit wir die Betreuungszeit besser planen können, teilen Sie uns bitte Ihren Bedarf für diese beiden Tage mit. Bitte geben Sie uns das ausgefüllte Formular (Downloadbereich) bis zum 06. Mai zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Ihr OGS-Team

 

 

 

 

Donnerstag, den 30.04.2020, 14Uhr

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,


unten anhängend leite ich Ihnen die neueste Schulmail des Ministeriums weiter.
Mein Kollegium und ich werden ein Umsetzungskonzept für unsere Schule erarbeiten, das wir Ihnen so schnell als möglich zukommen lassen werden.
Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrerin ihres Kindes, sofern ihr Kind oder eine Person aus dem unmittelbaren Lebensumfeld des Kindes zur Risikogruppe gehört. In diesem Fall können Sie bei mir einen Antrag auf Freistellung vom Präsenzunterricht stellen. Ihr Kind würde dann weiter über die bekannten Wege mit den Arbeitsmaterialien versorgt werden. Tagesaktuell wird für diesen Antrag kein ärztliches Attest gefordert. Es genügt lediglich ihre Erklärung.
Mit der Hoffnung, dass bald wieder Ruhe und eine wie auch immer geartete Form der Verlässlichkeit eintritt, verbleibe ich mit guten Wünschen für Sie und ihre Familien Stephanie Kollatz-Block


Schulleiterin
GGS Am Steimel
Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

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Donnerstag, den 30.04.2020 morgens

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte unserer 4.-Klässler/innen,

das, was gerüchteweise bereits seit einigen Tagen in den Medien zu lesen und zu hören war, ist nun auch auf der Seite des Ministeriums zu lesen:

·         KMK-Beschluss Ministerin Gebauer: Ausreichende Vorbereitungszeit für Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Weitere Schulen, die gemäß KMK-Beschluss für eine Öffnung ab dem 4. Mai 2020 in Frage kommen, erhalten eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Demnach kehren die Schülerinnen und Schüler frühestens ab dem 7. Mai zurück in die Schulen.

Mehr Informationen liegen mir bislang auch nicht vor.

Auf der Seite des Ministeriums www.schulministerium.nrw.de können Sie die aktuellen Vorgaben und weiteren Schritte nachlesen.

Wir bedauern diese Verschiebung sehr, die Kolleginnen, die Klassenräume, das Gebäude und ich erwarten mit Freude den Wiedereinstieg unserer Kinder!

Liebe Grüße

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Dienstag, den 28.04.2020

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte unserer 4.-Klässler,

 

am Montag dürfen wir die Kinder der 4. Schuljahre endlich wieder in der Schule begrüßen.

 

Folgendes möchte ich Ihnen mitteilen:

 

·         Die 4.er-Lerngruppen werden in ihrer gewohnten Zusammensetzung von der jeweiligen Klassenlehrerin im bekannten Klassenraum unterrichtet (max. 13 Kinder).

 

·         Es finden täglich 3 Unterrichtsstunden statt.

Fächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht

Diese Vereinbarung gilt für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis!

 

·         Die Kinder können von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr in der Schule ankommen. Sie gehen unmittelbar in ihre Klasse. Die Geparden benutzen den hinteren Eingang.

Zu den Ankommens–, Pausen- und Schlussphasen werden alle Türen offen stehen, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

Unterrichtsbeginn: 8:00 Uhr / Schulschluss 11:10 Uhr.

Ab Montag gelten im Linienbusverkehr wieder die gewohnten Schulzeit-Fahrpläne (Fahrschüler beachten bitte die Hinweise der RSVG – siehe Anhang)

 

·         Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Freiwillig kann dieser getragen werden. Lehrkräfte müssen beim Erklären den Mindestabstand von 1,50m einhalten, sofern Kind und Lehrkraft keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

·         Die Pausen werden gestaffelt stattfinden.

 

·         Nach Unterrichtsende findet keine OGS statt, da diese in die Betreuung der Notgruppen eingebunden ist.

 

·         Die Klassenräume und Garderoben sind so vorbereitet, dass ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann.

 

·         Das Treppenhaus im oberen Flur wird als „Einbahnstraße“ genutzt: hinteres Treppenhaus – hoch; vorderes Treppenhaus – runter.

 

·         Die Toiletten und Waschbecken sind jeder Klasse zugeordnet, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

 

·         Bitte haben Sie Verständnis, dass Eltern das Schulgebäude vorübergehend nicht betreten dürfen.

Ausnahme: Wenn Sie etwas im Sekretariat abgeben oder abholen wollen ist dies nach vorheriger Rücksprache natürlich möglich!

 

·         Nur gesunde Kinder dürfen die Schule besuchen. Sollte ihr Kind unter allergischen Symptomen leiden, bitten wir um Vorlage eines Arztes, dass es sich dabei nicht um eine Infektionskrankheit handelt.

 

Bitte sprechen Sie mit ihren Kindern noch einmal über die Wichtigkeit der Einhaltung des Mindestabstandes und über die Bedeutung des richtigen Händewaschens!

 

Sollten sich am Donnerstag durch die Mitteilung der Kultusministerkonferenz noch Änderungen ergeben, werde ich Sie umgehend darüber informieren.

Ich freu mich sehr, zumindest unseren 4.-Klässlern wieder den Kontakt mit gleichaltrigen Kindern zu ermöglichen (wenn auch mit 1,50m Abstand).

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Kollatz-Block

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
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Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung  

im ÖPNV/Schülerspezialverkehr  

 

des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen,  

der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen,  

des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 


Schülerinnen und Schüler:

  • Ab dem 27.04.2020 gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht. Bis dahin bitten wir Sie, freiwillig eine Community-Maske entsprechend der dringenden Empfehlungen der Landesregierung zu tragen. Community-Masken sind einfache Mund-Nasen-Masken, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Diese sind selbst zu besorgen oder herzustellen. 

 

Bitte:

  • überlegen Sie, ob sie zwingend den ÖPNV/Schülerspezialverkehr nutzen müssen oder ob Sie die Schule auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können. 

     

  • vermeiden Sie unbedingt Gedränge beim Einstieg und Ausstieg. Achten Sie auch an Haltestellen auf Abstände. Wenn ein separates Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, gilt: Lassen Sie erst mit ausreichendem Abstand aussteigen und steigen dann ein. Nehmen Sie in Schulbussen die Sitzplätze geordnet ein – beginnen Sie am hinteren Ende des Fahrzeugs und setzen sich auf die Fensterplätze bis nach vorne. 

     

  • steigen Sie bei Nutzung des ÖPNV nicht mehr in den Bus ein, wenn der Bus seine Corona-bedingte maximale Kapazität erreicht hat und weichen nach Möglichkeit auf den nächsten Bus aus. 

     

  • lassen Sie bei Zweiersitzen nach Möglichkeit einen Sitzplatz frei, auch wenn Sie eine Community-Maske tragen. Vermeiden Sie Gespräche von Person zu Person.  

     

  • nehmen Sie vor Abfahrt des Busses die Sitzplätze ein und verlassen diese erst nach Halt des Busses wieder, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und –griffen zu vermeiden. Das Tragen von Handschuhen kann hilfreich sein. 

     

  • folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals. 

     

  • bedienen Sie die Türöffnungsknöpfe im ÖPNV nur, wenn die Tür an der Haltestelle nicht automatisch öffnet.

  • essen und trinken Sie im Bus oder der Bahn nicht. 

     

  • berühren Sie sich nicht untereinander und unterlassen möglichst Berührungen in Ihrem Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen. 

     

  • folgen Sie der Empfehlung, Smartphones / Displays regelmäßig zu reinigen. 

     

  • halten Sie die Husten- und Niesetikette unbedingt ein. Husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge - auch wenn Sie eine Community-Maske tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab. 

     

  • waschen Sie sich bei Ankunft in der Schule als Erstes die Hände gründlich mit Wasser und Seife (mind. 20 Sekunden). 

 
 
 
 

 

Verkehrsunternehmen:

  • Die Verkehrsunternehmen ergreifen Maßnahmen zur Abschirmung der Fahrerin bzw. des Fahrers von den Fahrgasträumen. Sofern das Verkehrsunternehmen keine entsprechenden Maßnahmen zur Abschirmung der Fahrerin bzw. des Fahrers ergriffen hat, ist der Einstieg bzw. Ausstieg nur durch die mittlere bzw. hintere Tür möglich. Ferner wird in diesem Fall die erste Sitzreihe hinter der Fahrerin oder dem Fahrer wird durch Flatterband oder mit stabiler, klarer Plastikfolie abgesperrt. 

  • Für eine fachgerechte Reinigung von Haltestangen und –griffen ist zu sorgen. Eine Erhöhung des Reinigungsintervalls wird angeregt 

  • Für die Öffnung der Türen an jeder Haltestelle wird gesorgt, um die Bedienung von Türöffnungsknöpfen zu vermeiden. 

  • Informationen sollen im Fahrzeug sowie an Haltestellen / Haltestellenanzeigen (DFI) aushängen. Auch Social-Media-Kanäle und weitere Onlinekommunikationsangebote sind nach Möglichkeit zu nutzen. 

  • In den Fahrzeugen erfolgen in regelmäßigen Abständen möglichst einheitliche, automatisierte Hinweisdurchsagen. 

 

Schulträger / Schulen:

  • Informationen zum Verhalten im Schulbus sollen über eine Schulmail bzw. durch klassenweise Information im Vorfeld an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden. 

  • Damit sich die Schülerinnen und Schüler bei Ankunft in der Schule als Erstes die Hände waschen können, werden die entsprechenden Regelungen (Wegeführungen etc.) von der Schule getroffen.

 

 

Sonntag, den 19.04.2020

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
wie bereits in meinem letzten Schreiben angekündigt, wird der Personenkreis für die Nutzung der Notbetreuung ab dem 23.04. erweitert.
Der Liste im Downloadbereich unserer Homepage (Anlage 2) können Sie entnehmen, welche Berufsgruppen das Angebot ab dem 23.04. für ihre Kinder in Anspruch nehmen können.
Bitte melden Sie sich möglichst bald telefonisch (02248 3229) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), damit Frau Rühl und ich den Personaleinsatz entsprechend planen können.
 
Ansonsten bleibt es dabei, dass der Schulbetrieb ab dem 04.05. zunächst für die 4.-Klässler wieder aufgenommen wird. Genaue Hinweise dazu erhalten Sie noch durch die Klassenlehrerinnen.
Parallel dazu wird das Angebot der Notbetreuung selbstverständlich weiterlaufen. Die Klassenstufen 1-3 werden weiter über die bereits bekannten Wege mit Arbeitsmaterial versorgt.
 
In der Hoffnung auf ein baldiges Ende dieser merkwürdigen Situation verbleibe ich mit lieben Grüßen
Stephanie Kollatz-Block
 
"Anlage 2" finden Sie im Homepagebereich "Interaktiv" an dritter Stelle der Downloads!

 

 

Montag, den 23.03.2020

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

die erste Woche in dieser schwierigen, seltsamen Zeit ist vorüber und ich hoffe Sie und Ihre Familien sind gesund. 

Das Land NRW hat die Betreuungsmöglichkeit für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, ab dem 23. März erweitert. 

Einen Anspruch auf die Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin.

Ein Formular für eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers finden Sie unter  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Außerdem wird eine Betreuung ab dem 23.3.2020 auch an den Wochenenden und während der Osterferien bis zum 19.4.2020 angeboten. Ausgenommen sind hierbei die Tage von Karfreitag, 10.04.2020 bis einschließlich Ostermontag, 13.04.2020. 

Falls Sie Ihr Kind nicht privat betreuen können und eine Betreuung in der Schule benötigen, schicken Sie uns bitte frühestmöglich eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder melden Sie sich telefonisch unter 02248 3229. 

Ich danke Ihnen, den betreuenden Lehrkräften und Mitarbeiterinnen für den engagierten Einsatz in diesen besonderen Zeiten.

Liebe Grüße – bleiben Sie weiterhin gesund!

Stephanie Kollatz-Block

 

 

 

Montag. den 16.03.2020

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

inzwischen liegen uns die Vorgaben zur Notbetreuung ab Mittwoch 18.03.2020 vor:

 

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

 

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).

 

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.

Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot - mindestens vorübergehend - nicht teilnehmen.

 

3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

 

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

 

Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

 

Bitte melden Sie sich in der Schule, falls Sie die Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen müssen, damit wir planen können. Ein Formular zum Nachweis der  - Tätigkeit in einer unentbehrlichen Schlüsselfunktion – finden Sie unter Elternbriefe zum Download.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stephanie Kollatz-Block

 

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
E-Mail: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

Freitag, den 13.03.2020 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

endlich haben wir eine konkrete Aussage des Ministeriums zum Schulbetrieb in den nächsten Tagen bis zu den Osterferien.

Hier die für Sie wichtigen Hinweise:

 

1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

 

ÜBERGANGSREGELUNG:

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

 

 

2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

 

 

An den Tagen der Übergangsregelung (Mo, Di) wird auch unsere OGS, wie gewohnt, geöffnet sein.

Wie die Betreuung der Kinder von Eltern aus  -unverzichtbaren Funktionsbereichen- an den darauf folgenden Tagen aussehen wird, erfahren Sie, sobald wir weitere Hinweise dazu vom Ministerium erhalten haben und ein konkreter Plan vorliegt.

 

Ich hoffe nach den Osterferien wird sich die Lage beruhigt haben und unser Schulbetrieb wird dann wie gewohnt ablaufen können.

Liebe Grüße, bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

 

Stephanie Kollatz-Block

 

Schulleiterin
GGS Am Steimel

Finkenweg 25, 53773 Hennef-Uckerath

Tel.: 02248 / 3229
Fax: 02248 / 60028
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!